Gem. § 833 BGB haftet der Halter von Pferden, die keine Nutztiere sind, uneingeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für Schäden, die sein Pferd verursacht hat auch dann, wenn ihn selber kein Verschulden trifft. Damit ist der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Die Deckungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen und Anbietern ist ebenso wie die Beitragshöhe erheblich. |
Sie haben die Möglichkeit mit unserem Onlinevergleichsrechner zahlreiche Tarife einfach und selbständig im Hinblick auf Beitrag und Leistung zu vergleichen und die Versicherung online abzuschließen. |
Alternativ besteht die Möglichkeit einen umfassenden Beitrags- und Leistungsvergleich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Risikovorgaben mittels einer Vergleichsanforderung bei uns anzufordern. Die Anzahl der berücksichtigten Tarife ist bei der Vorgehensweise deutlich größer und das Beitragsniveau idR. niedriger. Aufgrund der umfassenden Risikoanalyse ist die Gefahr einer Deckungslücke in einem Schadensfall bei dieser Vorgehensweise deutlich niedriger.
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