Versicherte Sachen |
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alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau | |
als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, | |
Außenanlagen (jedoch ohne Gartenanlagen und Pflanzungen) | |
nicht öffentliche Erschließung | |
durch besondere Vereinbarung zusätzlich versicherbar: | |
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe | |
Baugrund und Bodenmassen | |
Altbauten | |
besondere technische Einrichtungen (z.B. Notstromanlage, EDV-Anlage) | |
Versicherte Gefahren | |
Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherte Sachen, während der Bauzeit. Solche Schäden können z. B. verursacht werden durch |
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höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse | |
unbekannte Eigenschaften des Baugrundes | |
böswillige Handlungen Dritter | |
Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage | |
Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler | |
durch besondere Vereinbarung zusätzlich versicherbar: | |
Diebstahl bereits eingebauter Materialien | |
Brand, Blitzschlag, Explosion (idR. beitragsfrei mittels Feuerrohbauversicherung versicherbar) | |
Nachhaftung ( für nach Vertragsende festgestellte Schäden) | |
Schäden durch radioaktive Isotope | |
Versicherungssumme |
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Die gesamten Herstellungskosten der versicherten Sachen und der Neuwert aller Zulieferungen | |
der Wert von Eigenleistungen und Zulieferungen des Auftraggebers | |
die Mehrwertsteuer, soweit nicht Vorsteuerabzugsberechtigung besteht | |
Keine Architekten- und Ingenieurgebühren, keine Grundstückskosten | |
Erweiterungen (durch Zusatzvereinbarung) |
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Schadensuchkosten (versicherte Fälle) | |
zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadenfall | |
besondere Baumaßnahmen (z. B. Pfahl-, Brunnen-, Senkkastengründung), Baugrubenumschließung, Wasserhaltung, Außenisolierungen, künstl. Arbeiten | |
Versicherungsleistung | |
Alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wieder herzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist – unter Abzug des vereinbarten Selbstbehalts |
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Nicht versicherte Risiken | |
reine Leistungsmängel (Pfuscharbeit) |
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Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, |
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Schäden durch normale Witterungseinflüsse (nach Jahreszeit und Örtlichkeit) |
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Krieg, innere Unruhen, Streik, Kernenergie | |
Baugeräte / Spezialgerüste, Stahlschalungen, Baubuden |
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