Versicherungs- & Finanzmakler
  Schadensfall - Ihre Ansprechpartner und Pflichten  
Ein Schaden ist auch bei aller Vorsicht und Sorgfalt schnell entstanden und dann ist es gut, wenn man weiß was man zu tun hat und an wen man sich wenden muss. Daher finden Sie hier eine Übersicht der Kontaktdaten für die Schadensbearbeitung bei den Versicherern und auch eine kurze Zusammenfassung von den Pflichten, die sie in einem Schadensfall zu beachten haben.
 
Ansprechpartner und Kontakte für den Schadensfall
Mittlerweile besteht bei den Versicherern fast durchgängig die Möglichkeit einen eventuellen Schadensfall über einen entsprechenden Zugang auf der Internetseite der Versicherung digital anzuzeigen. Natürlich gibt es alternativ auch die Möglichkeit den Schaden per Email an den Versicherer zu übermitteln oder die Schadenanzeige telefonisch vornzunehmen. Sollten Sie sich für die telefonische Schadensanzeige entscheiden ist es empfehlenswert das Telefonat zu protokollieren und sich insbesondere die Uhrzeit und den Namen des Ansprechpartners zu notieren.
 
Versicherer Sparte Telefonnummer Email-Anschrift
Allcura Vermögensschadenshaftpflicht 040 226337-832 s.willburger@allcura-versicherung.de
Allianz Vermögensschadenshaftpflicht 0899252963240 vh-schaden@allianz.de
Allianz Haftpflichtschäden bis 49.999 € 0899252960117 sachschaden@allianz.de
Allianz Haftpflichtschäden ab 50.000 € 0800 0000030 sachschaden@allianz.de
AXA Alle Sparten 0221 148-50301 schaden@axa.de
Die Haftpflichtkasse Firmenkunden 06154 601-1272 fks@haftpflichtkasse.de
Die Haftpflichtkasse Privatkunden 06154 601-1272 pks@haftpflichtkasse.de
Die Haftpflichtkasse Hausrat / Unfall 06154 601-1272 uhs@haftpflichtkasse.de
HDI Vermögensschadenshaftpflicht 0511 3031-568 HUS-Schaden@hdi.de
HDI Betriebshaftpflicht 0511 3031-562 HUS-Schaden@hdi.de
HDI Haftpflicht Privatkunden 0511 3031-368 HUS-Schaden@hdi.de
HDI Sachwerte Firmen 0511 3031-573 HUS-Schaden@hdi.de
HDI Sachwerte Privat 0511 3031-363 HUS-Schaden@hdi.de
Hiscox Berufliche Risiken 089 545801-400 hiscox.schaden@hiscox.de
Hiscox Sachwerte 089 545801-300 hiscox.schaden@hiscox.de
Interrisk Haftpflicht 0611 2787-322 info@interrisk.de
Interrisk Sachwerte 0611 2787-323 info@interrisk.de
Interrisk Unfall 0611 2787-321 info@interrisk.de
Markel Alle Sparten 089 8908316-66 schaden@markel.de
R+V Vermögensschadenshaftpflicht 0611 1675-0507 schaden@ruv.de
R+V Sonstige Schadensfälle 0611 1675-0507 schaden@ruv.de
 
Ihre Pflichten im Schadensfall

Die Pflichten in einem Schadensfall (auch Versicherungsfall genannt), sind bei den einzelnen Versicherern zum Teil recht unterschiedlich geregelt. Daher ist es wichtig, dass sie sich bei einem Schaden durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen Kenntnis über Ihre Obliegenheiten verschaffen und diese möglichst genau zu beachten. Natürlich stehen wir Ihnen im Fall der Fälle auch immer als Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Regel sind die folgenden Obliegenheiten in einem Schadensfall zu erfüllen:

1. Haftpflichtversicherung

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Sie haben dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen mitzuteilen, die Ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Geschädigten zur Folge haben könnten. Macht der Geschädigte seinen Haftpflichtanspruch gegen Sie geltend, so sind Sie zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet. Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt, Ihnen gerichtlich der Streit verkündet oder ein Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, haben Sie dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den Haftpflichtanspruch begründenden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, ist der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet

Sie sind verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers (insbesondere auch hinsichtlich der Auswahl des gegebenenfalls zu beauftragenden Rechtsanwalts) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalls dient, sofern Ihnen dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Sie haben den Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Versicherungsfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Versicherungsfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.

2. Gebäude-, Inventar- oder Hausratversicherung

Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles:

  • nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen
  • der Versicherung den Schadeneintritt unverzüglich anzuzeigen (ggf. telefonisch)
  • die Weisungen der Versicherung zur Schadenabwendung und -minderung (ggf. telefonisch) einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten
  • die Weisungen der Versicherung zur Schadenabwendung und -minderung zu befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist
  • Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen
  • der Versicherung und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen
  • das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die Versicherung freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch die Versicherung aufzubewahren
  • der Versicherung, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft (auf Verlangen in Schriftform) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten
  • der Versicherung die angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann

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